18.09.2026

Wien führt Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein

Mit neuen Regeln gegen missbräuchliche Kurzzeitvermietung setzt Wien seine Wohnpolitik fort, die die Stadt international zum Vorbild macht.

Wien führt ab 1. Jänner 2027 neue Regeln gegen missbräuchliche Kurzzeitvermietung ein. Kernstück ist eine Registrierungspflicht für Wohnungen, die kurzfristig, etwa über Plattformen wie Airbnb, vermietet werden. Gleichzeitig wird die Umwidmung von Wohnraum in gewerbliche Beherbergungsstätten stärker eingeschränkt.

Mit der Registrierungspflicht erhält die Stadt erstmals einen genauen Überblick darüber, welche Wohnungen kurzzeitig und in welchem Umfang vermietet werden. So kann gezielter gegen Missbrauch vorgegangen und Wohnraum für die dauerhafte Nutzung geschützt werden.

 „Dort, wo wir mit gefördertem Wohnbau und Gemeindewohnungen selbst Verantwortung tragen, sind die Wohnungen leistbar. Am privaten Wohnungsmarkt werden den Wienerinnen und Wienern immer mehr Wohnungen für gewerbliche Zwecke entzogen, was die Mieten gerade dort steigen lässt. Dieser Praxis werden wir in Wien nun den Riegel vorschieben. Wohnungen müssen zum Wohnen da sein!“ 

Bürgermeister Dr. Michael Ludwig

Wohnen ist ein Grundrecht

Kurzzeitvermietungen können gerade auf angespannten Wohnungsmärkten dazu führen, dass Wohnungen dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Mit den neuen Regeln setzt Wien hier an: Wohnraum soll in erster Linie den Menschen zur Verfügung stehen, die in Wien leben.

„Wohnen ist ein Grundrecht in Wien, und das bleibt es auch. Genau darum schützen wir Wohnraum konsequent vor Spekulation. Mit der Registrierungspflicht und der Einschränkung von Umwidmungen in Beherbergungsstätten wird ein zentrales Versprechen der Wiener Wohnpolitik erneuert: Wohnraum ist zum Wohnen da und nicht für die Profitmaximierung Einzelner“

Landesparteisekretär Jörg Neumayer

Die Maßnahmen sind Teil einer Wohnpolitik, die leistbaren Wohnraum schafft, erhält und vor Spekulation schützt. Der soziale Wohnbau und die aktive Gestaltung des Wohnungsmarktes haben in Wien eine über hundertjährige Tradition.

Von der 90-Tage-Regel zur Registrierungspflicht

Mit der sogenannten 90-Tage-Regel hat Wien die zulässige Dauer der Kurzzeitvermietung bereits begrenzt. Die neue Registrierungspflicht schafft zusätzliche Transparenz über die tatsächliche Nutzung von Wohnungen und ermöglicht es der Stadt, gezielter gegen missbräuchliche Vermietung vorzugehen.

Damit setzt Wien seine Linie fort: Wohnraum soll dauerhaft zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden.

Wien schafft Zuhause.

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