SPÖ Wien

Wahlwerbungsbericht

Gemäß Wiener Parteiengesetz sind wir als Partei verpflichtet, vor dem Wahltag einen Wahlwerbungsbericht über die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen sowie bis zum Wahltag geschätzten zukünftigen Wahlwerbungsaufwendungen auf unserer Website zu veröffentlichen. 

Den endgültigen Wahlwerbungsbericht haben wir gemäß Wiener Parteiengesetz innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag fristgerecht an den Stadtrechnungshof übermittelt.

Beide Berichte stehen als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese Maßnahmen dienen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Wahlwerbungsausgaben.

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