SPÖ Wien

Wahlwerbungsbericht

 

Gemäß Wiener Parteiengesetz sind wir als Partei verpflichtet, vor dem Wahltag einen Wahlwerbungsbericht über die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen sowie bis zum Wahltag geschätzten zukünftigen Wahlwerbungsaufwendungen auf unserer Website zu veröffentlichen. Der Bericht wird in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format auf dieser Seite bereitgestellt. Zeitgleich wird die erfolgte Veröffentlichung samt Internetadresse dem Stadtrechnungshof am selben Tag mitgeteilt. Diese Maßnahmen dienen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Wahlwerbungsausgaben. Der endgültige Wahlwerbungsbericht gemäß Wiener Parteiengesetz ist sechs Monate nach dem Wahltag an den Stadtrechnungshof zu übermitteln. 

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