So unterstützt die Stadt junge Familien beim Einzug in eine geförderte Wohnung
Wer in Wien eine geförderte Genossenschaftswohnung findet, steht oft vor einer Hürde: dem Finanzierungsbeitrag beim Einzug. Die Stadt Wien bietet dafür das Eigenmittelersatzdarlehen an. Es soll vor allem jungen Familien den Start in die neue Wohnung erleichtern. Heuer stellt die Stadt dafür 6,5 Millionen Euro bereit.
Was ist das Eigenmittelersatzdarlehen?
Das Eigenmittelersatzdarlehen ist ein gefördertes Darlehen der Stadt Wien. Es übernimmt vorübergehend einen Teil der Eigenmittel, die beim Einzug in eine geförderte Wohnung fällig werden. Familien müssen dafür keinen teuren Kredit bei einer Bank aufnehmen, sondern erhalten die Finanzierung zu besonders günstigen Bedingungen direkt von der Stadt.
Warum braucht es diese Unterstützung?
Rund 60 Prozent der Wiener:innen leben im sozialen Wohnbau. Das sind 220.000 Gemeindewohnungen und rund 200.000 geförderte Wohnungen. Bei Gemeindewohnungen fällt beim Einzug kein Grund- und Baukostenanteil an. Bei geförderten Genossenschaftswohnungen ist dagegen häufig ein Finanzierungsbeitrag zu leisten, im Alltag oft Genossenschaftsanteil genannt. Er liegt in der Regel zwischen 15.000 und 30.000 Euro und setzt sich aus einem Anteil an den Baukosten und einem Anteil an den Grundkosten zusammen. Für viele Menschen ist das eine hohe Hürde. Sie haben eine passende Wohnung gefunden, doch das Ersparte reicht nicht aus. Dazu kommen Umzug, Möbel und alles, was in der ersten Zeit im neuen Zuhause gebraucht wird.
So profitieren junge Familien
Gefördert wird eine bestimmte Wohnfläche, die sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt richtet: 50 Quadratmeter für die erste Person, 20 für die zweite und 15 für jede weitere. Sind alle Einziehenden jünger als 40, kommen einmalig 15 Quadratmeter dazu. Eine Familie mit zwei Kindern wird so für bis zu 115 Quadratmeter unterstützt, ein Paar ohne Kinder für bis zu 70.
Wie viel das bringt, zeigt ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem Nettojahreseinkommen von 70.000 Euro, das der Förderstufe 2 entspricht, zieht in eine geförderte Neubauwohnung mit 93 Quadratmetern. Dafür sind rund 39.000 Euro Eigenmittel fällig. Die Familie erhält 23.400 Euro für die Baukosten und 9.300 Euro Grundkostenförderung, zusammen ein Darlehen von 32.700 Euro mit 20 Jahren Laufzeit. Bei einem Bankkredit mit angenommenen 4 Prozent Zinsen beliefen sich die Gesamtkosten auf rund 46.000 Euro. Das städtische Darlehen erspart der Familie damit rund 10.000 Euro. Nach Einschätzung der Stadt könnten allein 2026 etwa 200 Familien in vergleichbarer Lage profitieren.
Sicherheit und Planbarkeit
Das Darlehen wird mit einem Prozent pro Jahr fix verzinst. Familien wissen also von Anfang an, was auf sie zukommt, und sind vor Zinsschwankungen am Privatmarkt geschützt. Die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre, die Rückzahlung erfolgt in halbjährlichen Raten. Für Haushalte mit geringerem Einkommen beginnt die Rückzahlung sogar erst nach fünf Jahren. So bleibt gerade in den ersten Jahren mehr Luft für die Dinge, die ein junger Haushalt dringend braucht.
Förderstufen: Wer weniger hat, bekommt mehr Unterstützung
Die Förderung folgt einem einfachen solidarischen Prinzip: Je niedriger das Einkommen, desto höher die Unterstützung. Haushalte werden nach ihrem Jahresnettoeinkommen einer von vier Förderstufen zugeordnet. Die Werte gelten für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern:
- Förderstufe 1: bei einem Jahresnettoeinkommen bis 53.560 €, Darlehen bis zu 12,5 % der Baukosten
- Förderstufe 2: bei einem Jahresnettoeinkommen bis 72.300 €, Darlehen bis zu 7,5 % der Baukosten
- Förderstufe 3: bei einem Jahresnettoeinkommen bis 80.970 €, Darlehen bis zu 5,0 % der Baukosten
- Förderstufe 4: bei einem Jahresnettoeinkommen bis 89.440 €, Darlehen bis zu 2,5 % der Baukosten
In den Förderstufen 1 und 2 gibt es zusätzlich eine Grundkostenförderung von 200 Euro pro Quadratmeter (Stufe 1) beziehungsweise 100 Euro pro Quadratmeter (Stufe 2). Erst bei einem Einkommen über der Grenze der Stufe 4 entfällt die Förderung. Damit erreicht die Unterstützung nicht nur Haushalte mit kleinem Einkommen, sondern auch weite Teile der Mittelschicht.
Wie Leben in Wien leistbar bleibt.
So kommt man zum Eigenmittelersatzdarlehen
Antragsberechtigt sind alle, die bereits einen Mietvertrag für eine geförderte Wohnung haben. Der Antrag ist kostenlos und muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss gestellt werden. Am schnellsten geht es online über die Website der Stadt Wien, alternativ kann das Formular persönlich bei der Magistratsabteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten eingebracht werden. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich vorab mit dem Online-Rechner der Stadt Wien prüfen.
Wien schafft Zuhause.
Häufige Fragen zum Eigenmittelersatzdarlehen
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Für geförderte Wohnungen, bei denen beim Einzug ein Finanzierungsbeitrag zu zahlen ist. Bei Gemeindewohnungen entfällt dieser Beitrag.
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Er beträgt fix ein Prozent pro Jahr.
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In den Förderstufen 1 und 2 nach fünf Jahren, in den übrigen Stufen früher. Zurückgezahlt wird halbjährlich, längstens über 25 Jahre.
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Das Leben verläuft nicht immer planbar, und das Darlehen berücksichtigt das. Ändert sich das Einkommen, werden die Rückzahlungsraten angepasst. Wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten, muss das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. Auch bei einem Auszug aus der Wohnung wird der Restbetrag fällig.
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Nichts. Er muss aber innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags gestellt werden.
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