Wien unterstützt bei Energiekosten mit Ausgleichsbonus

Wien bleibt konsequent im Kampf gegen die Teuerung – mit entschlossenem Eingreifen und gezielten Maßnahmen unterstützen wir die Wiener:innen bei den steigenden Kosten der letzten Jahre. Unser Ziel ist klar: Soziale Sicherheit für alle.
- Energieunterstützungspakete: Zuschüsse für Haushalte mit niedrigen Einkommen zur Deckung von Energiekosten.
- Wohnbonus NEU: Finanzielle Unterstützung zur Deckung von Wohnkosten, insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen und steigenden Mietbelastungen. Der Wohnbonus NEU kann hier beantragt werden und soll das Abrutschen in die Armut verhindern.
- Erhöhung Mietbeihilfe: Wer Mindestsicherung bezieht, hat seit 1. März Anspruch auf Mietbeihilfe. Für die Mietbeihilfe ist kein Antrag notwendig. Dies erfolgt grundsätzlich automatisch gemeinsam mit dem Antrag auf Mindestsicherung.
- Gratis-Öffis für Kinder und Jugendliche: Einführung von kostenfreien öffentlichen Verkehrsmitteln für Schüler:innen und Lehrlinge.
- Günstige Jahreskarte der Wiener Linien: Die Beibehaltung der Kosten der Jahreskarte von 365 Euro pro Jahr, um Mobilität leistbar zu halten.
- Mietpreisbremse für Gemeindewohnungen: Begrenzung von Mieterhöhungen im sozialen Wohnbau. Heuer sind die Mieterhöhungen im Gemeindebau ausgesetzt. Darüber hinaus wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Höhe der Mietbeihilfe merklich erhöht.
100-Euro-Ausgleichsbonus: Entlastung für 130.000 Wiener:innen
Auch wenn die Energiepreise sich stabilisieren, bleibt Wien konsequent: Mit dem 100-Euro-Ausgleichsbonus von Wien Energie unterstützen wir gezielt Menschen mit geringem Einkommen, um die Mehrkosten nach dem Auslaufen der Strompreisbremse abzufedern. Denn Energie muss leistbar bleiben – gerade für jene, die es am dringendsten brauchen.
Der Ausgleichsbonus ist ein klares Zeichen für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Anspruchsberechtigt sind alle Wiener:innen, die von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind – darunter Alleinerziehende, Pensionist:innen mit niedrigen Bezügen sowie Menschen, die ihren Job verloren haben. Der Bonus kann ab dem 17. März beantragt werden.
Weitere Infos zur Beantragung sind hier zu finden.